Die Verpackungslizenzierung ist mit dem Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) sowohl für Hersteller als auch für Händler, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtend. Eine Verpackungslizenzierung muss immer dann vorgenommen werden, wenn der Händler bzw. Hersteller als sogenannter Erstinverkehrbringer agiert.
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